Beratung und Abrechnung
Grundlage unserer Arbeit
Pflegeberatung nach SGB XI:
Die Beratung in Bezug auf Ihre pflegerische Versorgung im Rahmen des SGB XI ist die Basis für unsere Arbeit.
Sollten Sie oder ein Angehöriger Pflegeleistungen in Anspruch nehmen führen wir gerne unverbindliche Beratungsgespräche mit Ihnen und ihren Angehörigen.
Kernpunkte sind dabei:
- Die Ermittlung Ihres individuellen Hilfebedarfs
- Beratung über Möglichkeiten einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen
- Information über Leistungen zur Entlastung Ihrer Angehörigen
Für Sie als Kunden evaluieren wir in regelmäßigen Pflegevisiten gemeinsam mit Ihnen Maßnahmen und Ziele der pflegerischen Versorgung und erarbeiten Konzepte für Ihr selbstbestimmtes Leben.
Gerne führen wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen Schulungen zu pflegerischen Maßnahmen durch und unterstützen Sie dabei, Ihre persönlichen Ziele umzusetzen.
Einen Schritt weiter
Psychosoziale Beratung
Der Umgang mit schweren Erkrankungen und deren Bewältigung im Alltag stellt für unsere Kunden und deren Angehörige häufig auch zusätzlich eine psychische Belastung dar. Unsere Unternehmensphilosophie ist es, die Menschen mit denen wir zusammen arbeiten, ganzheitlich zu begleiten.
Viele Fragen und Probleme des alltäglichen Lebens können jedoch unter Kunden, Angehörigen und Pflegefachkräften nur oberflächlich behandelt werden. Wir haben für unser Unternehmen erkannt, dass für ein gesundes und wertschätzendes Arbeitsklima, eine bedürfnisgerechte Pflege und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vor allem eines wichtig ist:
Ein vertrauensvoller und kompetenter Ansprechpartner!
Um dieses Ziel zu erreichen beschäftigen wir seit 2019 eine eigene Firmenpsychologin. Unsere Kunden und unsere Mitarbeiter werden geleichermaßen vertrauensvoll betreut, begleitet und beraten. Unsere Mitarbeiter erhalten regelmäßig Supervisionen und Kurse wie z.B. „wertschätzende Kommunikationsführung“.
Für alle Fragen, Sorgen und psychologischen Belange, ist unsere Firmenpsychologin sehr gerne auch für Sie und Ihre Angehörigen ansprechbar.
Abrechnung
Unsere Leistungen umfassen die ambulante pflegerische Versorgung nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches SGB V, SGB XI und SGB XII, die hauswirtschaftliche Versorgung, die Intensivpflege, sowie ergänzende, frei zu vereinbarende Leistungen. Für die Abrechnung unserer Leistungen gelten folgende Modalitäten:
Mitglieder gesetzlicher Kranken- und Pflegekassen
Wir haben die Zulassung für alle Kranken- und Pflegekassen. Die durch Ihren Arzt verordnete und von der Krankenkasse bewilligte Behandlungspflege und die Leistungen der Pflegeversicherung im Rahmen Ihrer Pflegestufe rechnen wir mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse direkt ab. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenverordnung der Kranken- und Pflegekassen.
Mitglieder privater Krankenkassen
Mit privaten Krankenkassen rechnen wir nicht direkt ab, sondern stellen Ihnen die Rechnung zu, damit Sie diese bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Pflegeübername und Kostenermittlung: so gehen wir vor
Am Anfang unserer pflegerischen Tätigkeit steht immer ein Erstbesuch beim Kunden. Hier ermitteln wir den Pflegebedarf, die häusliche Pflegesituation und die Fähigkeiten des Patienten. Angehörige und Bezugspersonen werden dabei nach Möglichkeit mit einbezogen. Anschließend erstellen wir in Absprache mit dem Kunden die Pflegeplanung, in der alle Maßnahmen und Ziele der Pflege festgelegt werden. Dabei berücksichtigen wir insbesondere die individuellen Fähigkeiten des Kunden und mögliche Leistungen Dritter.
Auf Basis der Bedarfsermittlung erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. So wissen Sie von Anfang an, welcher Eigenanteil auf Sie zukommt.
Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Wenn Sie Fragen zur Abrechnung oder zu den auf Sie zukommenden Kosten haben, rufen Sie uns einfach an: Wir beraten Sie gerne!