Grundpflege +
hauswirtschaftliche Versorgung
Grundpflege nach § 89 SGB XI
- Hilfestellung bei Aufsuchen und Verlassen des Bettes, mit und ohne Hilfsmittel
- Hilfestellung beim An – und Auskleiden
- Hilfestellung bei der Blasen – und / oder Darmentleerung
- Haar -, Nagelpflege, Rasur, Mundpflege, Pflege der Haut
- Ganzkörperwaschung, Teilwaschung, Baden, Duschen
- Betten machen
- Durchführung aller Prophylaxen
- Mobilisierung des Patienten
- Übungen im Umgang mit Körperersatzmitteln
- Tag- / Nachtwache rund um die Uhr, selbstverständlich auch am Wochenende
Ernährung
- Kochen
- Mundgerechtes Herrichten der Nahrung
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Hilfe beim Bereiten von Speisen
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Haushaltshilfe
- Versorgung der Wäsche
- Besorgungen und Einkäufe
- Erledigung von kleineren Hausarbeiten
- Begleitung bei Arztbesuchen